Liebe Patienten,
die gesetzlichen Krankenkassen beschränken sich bei dem Versicherungsschutz ihrer Mitglieder auf medizinisch notwendige und wirtschaftlich vertretbare Leistungen. Bei den Vorsorgeuntersuchungen sind jedoch nicht alle medizinisch empfehlenswerten ärztlichen Leistungen im Katalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten. Solche Leistungen, die über den Leistungsrahmen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen (sogenannte individuelle Gesundheitsleistungen) werden nach der Gebührenordnung für Ärzte privat abgerechnet. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.