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Vorsorgeuntersuchungen

Gesundheitsuntersuchung

“check up”, zwischen 18 und 35 Jahren einmalig, ab 35. Lebensjahr dann alle 3 Jahre

  • Anamneseerhebung und allgemeine körperliche Untersuchung
  • Blutdruckmessung, Pulsmessung
  • Kontrolle Impfstatus und ggf. Auffrischimpfung
  • Blutuntersuchung (u.a. Cholesterin)
  • Urinuntersuchung auf Eiweiß, Zucker, rote und weiße Blutkörperchen

Kinder- und Jugendmedizin

  • Vorsorgeuntersuchungen U2-U9, U10, U11, J2
  • Jugendarbeitsschutzuntersuchung

Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen der Krebsfrüherkennung und des Ultraschallscreenings

  • Prostatakrebsscreening
    • jährliche Tastuntersuchung über den Enddarm(ab 45 Jahren), ggf. laborchemische Bestimmung von PSA Wert im Blut (Prostata spezifisches Antigen > Tumorscreeningparameter)
  • Darmkrebsscreening
    • jährliche Tastuntersuchung des Enddarms sowie Stuhluntersuchung auf Blut (IFOB Test, ab dem 50. Lebensjahr) 
    • Darmspiegelung (bei Frauen ab 55. Lebensjahr,  bei Männern ab dem 50. Lebensjahr, Untersuchung wird in einem Krankenhaus oder einer Gastroenterologischen Praxis durchgeführt), Wiederholung frühestens 10 Jahre nach der Erstuntersuchung (bei auffälligen Darmpolypen früher)
  • Hautkrebsscreening  
    • Untersuchung der gesamten Haut (alle 2 Jahre ab 35. Lebensjahr)
  • Ultraschallscreening zur Früherkennung von Bauchaortenaneurysmen (Erweiterungen der Bauchschlagader, ab dem 65. Lebensjahr, nur bei Männern)

Weitere Informationen finden Sie unter krebsgesellschaft.de/...

Informationen zum Thema Mammographie-Screening (Brustkrebs) finden Sie unter mamma-screening-sh.de

Sonderleistungen

Die gesetzlichen Krankenkassen beschränken sich bei dem Versicherungsschutz ihrer Mitglieder auf medizinisch notwendige und  wirtschaftlich vertretbare Leistungen. Bei den Vorsorgeuntersuchungen  sind jedoch nicht alle medizinisch empfehlenswerten ärztlichen Leistungen im Katalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten. Solche Leistungen, die über den Leistungsrahmen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen (sogenannte individuelle Gesundheitsleistungen) werden nach der Gebührenordnung für Ärzte privat abgerechnet. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.